Mitte Juli 2021 wurden bestimmte Teile des Landes von extremen Wetterbedingungen und anschließenden Überschwemmungen heimgesucht, die enorme Schäden verursachten. Solche Naturkatastrophen gehören zu den fünf Situationen, in denen der betroffene Selbständige das klassische Überbrückungsrecht bei zwangsweiser Einstellung oder Unterbrechung (dritte Säule) in Anspruch nehmen kann, wenn die gesamte selbständige Tätigkeit aufgrund dieses Ereignisses für mindestens 7 aufeinander folgende Tage vollständig unterbrochen wurde.