Erklärung zur Barrierefreiheit

In seiner digitalen Kommunikation setzt das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) auf Barrierefreiheit. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzererfahrung und wenden die relevanten Standards für Barrierefreiheit an.

Das LISVS bemüht sich, seine Website barrierefrei zu gestalten, in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Gesetzes vom 19. Juli 2018 über die barrierefreie Gestaltung des Zugangs zu den Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen (auf Französisch).

Diese Erklärung über den barrierefreien Zugang gilt für die Website www.lisvs.be.

Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit

Wir ergreifen eine Reihe von Initiativen, um die Barrierefreiheit unserer Website zu erhöhen:

  • wir nehmen die Barrierefreiheit im Web in unsere Kommunikationsstrategie und in unsere Richtlinien auf.
  • wir beziehen interne und externe Spezialisten in diesen Vorgang ein.
  • unsere Kollegen wurden in Standards für Barrierefreiheit und Kommunikationsstrategien geschult.
  • wir arbeiten mit AnySurfer zusammen, einer Dienstleistungsorganisation für Blinde und Sehbehinderte in Flandern und Brüssel.

Konformitätsstatus

Es gibt offizielle Standards und Vereinbarungen, die genau festlegen, was Barrierefreiheit im Web bedeutet. Wenn man diesen Standards entspricht, kann jeder, ob mit oder ohne Behinderung und in jedem Kontext, auf seine Online-Informationen und -Dienste zugreifen.

Die Referenz in diesen Standards sind die WCAG oder Web Content Accessibility Guidelines Version 2.1 Diese Regeln können in drei Konformitätsstufen eingeteilt werden: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA.

Diese Website entspricht vollständig den WCAG 2.1 Stufe A und teilweise den WCAG 2.1 Stufe AA. Eine teilweise Konformität für Stufe AA, weil einige Teile unserer Website diesen Regeln nicht vollständig entsprechen.

Nicht barrierefreier Inhalt

Wir tun unser Bestes, um die gesamte Website und alle Dokumente für alle Nutzer zugänglich zu machen. Dies ist uns jedoch nicht ganz gelungen. Nachstehend finden Sie eine Liste der verbleibenden Probleme und möglichen Lösungen. Wenn Sie etwas finden, das nicht barrierefrei ist und unten nicht aufgeführt ist, lassen Sie es uns bitte wissen.

Die Website enthält momentan folgende nicht barrierefreie Elemente: der Farbkontrast ist nicht für alle Elemente hoch genug.

Wenn Sie hierüber mehr Informationen erhalten möchten, bitte mailen Sie an mailcom@rsvz-inasti.fgov.be. 

Audit zur Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit unserer Website wird geprüft anhand:

  • eines Audits, das durch Anysurfer, eine Dienstleistungsorganisation für Blinde und Sehbehinderte in Flandern und Brüssel, durchgeführt wird,
  • eines Audits, das mit dem vom FÖD BOSA entwickelten Accessibility Check durchgeführt wird,
  • einer kritischen Analyse nach W3C-Kriterien (auf Englisch).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung über den barrierefreien Zugang wurde durch den Kommunikationsdienst des LISVS abgefasst.

Bei Fragen oder Kommentaren zu dieser Erklärung zur Barrierefreiheit, bitte mailen Sie diese an mailcom@rsvz-inasti.fgov.be.

Letztes Update am 22.09.2020.

Feedback und Kontaktinformationen

Ihre Meinung über unsere Bemühungen, unsere Website barrierefreier zu gestalten, interessiert uns. Bitte mailen Sie an: mailcom@rsvz-inasti.fgov.be.

Durchsetzungsverfahren

Bekommen Sie keine Antwort oder sind Sie mit der Antwort, die Sie bekommen, nicht zufrieden? Bitte wenden Sie sich dann an den föderalen Ombudsdienst: contact@foderalerombudsmann.be.