Das Beschwerdemanagement beim LISVS

Wir versuchen immer, Ihnen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten. Jedoch kann schon mal was schief gehen.
Wenn Sie eine Beschwerde haben, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören. Dank Ihrer Beschwerde wird das LISVS alles unternehmen können, um zu vermeiden, dass ähnliche Beschwerden sich künftig wiederholen, und wird es sein Funktionieren und seine Dienstleistung verbessern können.

Welche Beschwerden werden durch das LISVS berücksichtigt?

Das LISVS behandelt alle Beschwerden bezüglich Dienstleistung, Funktionieren oder Vorgehensweise. Dazu gehören auch die Beschwerden über die Tatsache, dass ein Dienst nicht reagiert, sowie alle Beschwerden in Zusammenhang mit den gesetzlichen Verpflichtungen der öffentlichen Dienste in Sachen Öffentlichkeit der Verwaltung, Schutz des Privatlebens und Charta des Sozialversicherten.

Mit anderen Worten, Sie können eine Beschwerde einreichen, wenn Sie nicht zufrieden sind mit:

  • der Dienstleistung des LISVS;
  • dem Funktionieren eines Dienstes oder eines Mitarbeiters des LISVS;
  • dem Verhalten oder der Handlungsweise eines Mitarbeiters des LISVS.

Beispiele:

  • Sie bekommen keine Antwort auf die gestellten Fragen;
  • Sie finden, dass Sie zu wenig Informationen erhalten haben;
  • Sie sind nicht zufrieden mit der Weise, wie Sie angesprochen wurden;
  • Sie sind nicht zufrieden, weil die Gesetzgebung in Ihrem Fall nicht richtig angewendet wurde und Ihr Antrag auf weitere Informationen nicht richtig behandelt wurde;
  • Sie sind nicht zufrieden, weil Sie zu lang auf eine Antwort warten mußten.

Die folgenden Beschwerden werden nicht bearbeitet:

  • Anonyme Beschwerden;
  • Mündliche Beschwerden;
  • Beschwerden außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des LISVS;
  • Allgemeine Beschwerden, die nicht genauer bezeichnet werden;
  • Beschwerden über die Gesetzgebung im Allgemeinen;
  • Beschwerden über Ereignisse, die mehr als ein Jahr zurückliegen;
  • Beschwerden, für die ein gerichtliches Verfahren schon eingeleitet wurde oder ein Widerspruchsverfahren noch eingeleitet werden kann;
  • Beschwerden, die bereits bei einem Ombudsdienst eingereicht wurden;
  • Beschwerden, die schon vorher bearbeitet wurden oder momentan in Bearbeitung sind.

Sind Sie mit einer Entscheidung bezüglich Ihrer Akte nicht einverstanden, gibt es bestimmte Verfahren um Berufung einzulegen.

Wie wird meine Beschwerde bearbeitet?

  1. Ihre Beschwerde wird in einer zentralen Meldestelle aufgezeichnet;
  2. Innerhalb von 10 Tagen wird Ihnen eine Empfangsbestätigung zugesandt;
  3. Bearbeitung der Beschwerde
    Eine mit Gründen versehene Antwort wird Ihnen innerhalb von 30 Tagen zugesandt.
  4. Sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden, können Sie:
    1. Kontakt aufnehmen mit dem Ombudsmann für Pensionen (für Beschwerden über die Pensionsdienste des LISVS) 
    2. Kontakt aufnehmen mit dem föderalen Ombudsmann (für Beschwerden über die andere Dienste des LISVS)

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