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Zweigstellen

Ein qualitativ hochwertiges Amt steht dicht beim Bürger. Darum hat das LISVS Zweigstellen in den verschiedenen Provinzen.
An sie können sich Selbständige mit konkreten Fragen über das Sozialstatut wenden. Die meisten Fälle werden dort behandelt.

Jede Zweigstelle verfügt über eine Abteilung Verpflichtungen, Pensionen, Inspektion und Nationale Hilfskasse:

  • Die  Dienststelle Pensionen sorgt für die Zuerkennung der Pensionen
  • Die Abteilung der Nationale Hilfskasse kassiert die Beiträge und bezahlt die Familienbeihilfe und die Sozialversicherung im Fall einer Insolvenz aus
  • Die Dienststelle Verpflichtungen prüft, ob Sie als Selbständiger Ihre Verpflichtungen einhalten, und sammelt in einer umfangreichen Zentraldatenbank alle relevanten Daten über Selbständige und Gesellschaften
  • Die Dienststelle Inspektion übt nicht nur die Kontrolle auf dem Gebiet selbst aus, sondern gibt Ihnen auch alle Informationen und Unterstützung, die Sie benötigen

 

Adressen Zweigstellen
Zentrale Brüssel