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Ein qualitativ hochwertiges Amt steht dicht beim Bürger. Darum hat das LISVS Zweigstellen in den
verschiedenen Provinzen.
An sie können sich Selbständige mit konkreten Fragen über das Sozialstatut wenden. Die
meisten Fälle werden dort behandelt.
Jede Zweigstelle verfügt über eine Abteilung Verpflichtungen, Pensionen, Inspektion
und Nationale Hilfskasse:
- Die Dienststelle Pensionen sorgt für die Zuerkennung
der Pensionen
- Die Abteilung der Nationale Hilfskasse kassiert die Beiträge
und bezahlt die Familienbeihilfe und die Sozialversicherung im Fall einer Insolvenz aus
- Die Dienststelle Verpflichtungen prüft, ob Sie als Selbständiger
Ihre Verpflichtungen einhalten, und sammelt in einer umfangreichen Zentraldatenbank alle relevanten Daten
über Selbständige und Gesellschaften
- Die Dienststelle Inspektion übt nicht nur die Kontrolle
auf dem Gebiet selbst aus, sondern gibt Ihnen auch alle Informationen und Unterstützung, die Sie
benötigen
Adressen Zweigstellen
Zentrale Brüssel
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