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Einkommensgrenze über welche es kein Anrecht mehr gibt auf Kinderzulagen
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Einkommen als Lohnempfänger
(brutto)
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Einkommen als Selbständiger
(netto)
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| monatlicher Höchstbetrag |
€ 509,87
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€ 407,90
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Gelten als betroffene Begünstigten:
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die Jugendlichen unter Lehrvertrag
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Kinder, die nicht mehr schulpflichtig sind, jedoch den Teilzeitunterricht besuchen und zugleich eine
Erwerbstätigkeit ausüben oder eine Sozialleistung beziehen
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Studenten, die ein bezahltes Praktikum absolvieren zur Erlangung eines gesetzlich geregelten Diploms,
Zertifikats oder Zeugnisses
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Kinder, die nicht mehr schulpflichtig sind und als Arbeitssuchende gemeldet sind
Einkommensgrenze über welche es kein Anrecht mehr gibt auf erhöhte
Zulagen
Betroffene Kindergeldberechtigte Kinder:
- Kinder, für die der Anspruchsberechtigte pensioniert ist
- Kinder, für die der Anspruchsberechtigte arbeitsunfähig ist
Der Leistungsempfänger oder der Leistungsberechtigter wohnt allein mit dem Kind:
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Einkommen als Lohnempfänger
(brutto)
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Einkommen als Selbständiger
(netto)
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| monatlicher Höchstbetrag |
€ 2.187,00
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€ 1.749,60
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Der Leistungsberechtigter und sein Ehepartner bzw. Lebenspartner wohnen mit dem Kind zusammen:
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Einkommen zum Haushaltssatz als Lohnempfänger
(brutto)
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Einkommen zum Haushaltssatz als Selbständiger
(netto)
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| monatlicher Höchstbetrag |
€ 2.261,74
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€ 1.809,39
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