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Beiträge 2012 - Pension und zugelassene Tätigkeit

Referenzjahres 2009 - Aufwertungskoeffizient 1,0950350

Vorläufige Quartalbeiträge

 vorläufige Quartalbeiträge  € 102,44


Definitiv geschuldete Beiträge

  aufgewerteten Berufseinkommen des Referenzjahres niedriger als € 2.787,40  € 0
  aufgewerteten Berufseinkommen des Referenzjahres betragen mindestens 
     € 2.787,40:
 
   14,70% der aufgewerteten Berufseinkommen des Referenzjahres 
 
 Mindestbeitrag pro Quartal  € 102,44
 Höchstbeitrag pro Quartal  € 766,61

 

Achtung! Wenn der Selbständige effektiv eine Pension genießt, die nur ausgezahlt wird, wenn er jede Berufstätigkeit (mit Ausnahme der zugelassenen Tätigkeit) eingestellt hat, werden die Berufseinkommen wenn nötig auf den Betrag beschränkt, der für das entsprechende Jahr als Selbständiger erworben werden darf.