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Tätigkeit einem Nebenberuf gleichgestellt

Referenzjahr 2010 - Aufwertungskoeffizient 1,0914513

   aufgewerteten Berufseinkommen des Referenzjahres niedriger als € 1.419,50  € 0
   aufgewerteten Berufseinkommen des Referenzjahres zwischen € 1.419,50 und € 6.721,21:
   22% der aufgewerteten Berufseinkommen des Referenzjahres  
 Mindestbeitrag pro Quartal  
 1. Jahr € 72,75
 2. Jahr € 74,52
 3. Jahr € 76,30
 Ab dem 4. völlen Kalenderjahr € 78,07
   Höchstbeitrag pro Quartal  € 369,67
  aufgewerteten Berufseinkommen des Referenzjahres höher als € 6.721,21
   Cf. Beiträge Hauptberuf

Prozentsätze für die Regularisierung der Periode der Tätigkeitsaufnahme