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Mithelfende Ehepartner
Ein mithelfender Ehepartner ist der gesetzliche Ehegatte (oder die gesetzliche Ehegattin) eines Selbständiger, der/die den/die Letztere(n) beruflich unterstützt oder vertritt, und der/die als solches dessen/deren Helfer(in) ist.

Ab 2003 wird dieser Begriff auf die unverheirateten Helfer erweitert, mit denen der Selbständige durch eine Erklärung einer gesetzlichen Lebensgemeinschaft verbunden ist.