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Ein mithelfender Ehepartner ist der gesetzliche Ehegatte (oder die gesetzliche Ehegattin) eines Selbständiger,
der/die den/die Letztere(n) beruflich unterstützt oder vertritt, und der/die als solches dessen/deren
Helfer(in) ist.
Ab 2003 wird dieser Begriff auf die unverheirateten Helfer erweitert, mit denen der Selbständige durch eine Erklärung einer gesetzlichen Lebensgemeinschaft verbunden ist. |
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| © LISVS 2004 Haftungsausschluss Letzte Änderung Mon, Feb 02, 2004. |
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