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Für die Kinderzulagen bilden Sie eine Ein-Elternteil-Familie, wenn Sie (der Beihilfeempfänger) allein mit einem oder mehreren kinderzulagenberechtigten Kindern wohnen.
Die Ein-Elternteil-Familien erhalten einen Zuschlag zu den normalen Kinderzulagen. Dies gilt
nur unter gewissen Bedingungen:
- der Beihilfeempfänger darf weder eine eheähnliche
Gemeinschaft bilden noch verheiratet sein (außer wenn es die Folge einer tatsächlichen
Trennung ist);
- die Berufseinkommen oder Ersatzeinkommen des Beihilfeempfängers dürfen einen gewissen Grenzbetrag nicht überschreiten;
- der Anspruchsberechtigte darf
keinen Anspruch auf erhöhte Zulagen haben, d.h. nicht pensioniert oder behindert sein, und auch kein
entschädigter Vollarbeitslose sein, die eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hat.
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