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Ein-Elternteil-Familie

Für die Kinderzulagen bilden Sie eine Ein-Elternteil-Familie, wenn Sie (der Beihilfeempfänger) allein mit einem oder mehreren kinderzulagenberechtigten Kindern wohnen.

Die Ein-Elternteil-Familien erhalten einen Zuschlag zu den normalen Kinderzulagen.  Dies gilt nur unter gewissen Bedingungen:

  • der Beihilfeempfänger darf weder eine eheähnliche Gemeinschaft bilden noch verheiratet sein (außer wenn es die Folge einer tatsächlichen Trennung ist);
  • die Berufseinkommen oder Ersatzeinkommen des Beihilfeempfängers dürfen einen gewissen Grenzbetrag nicht überschreiten;
  • der Anspruchsberechtigte darf keinen Anspruch auf erhöhte Zulagen haben, d.h. nicht pensioniert oder behindert sein, und auch kein entschädigter Vollarbeitslose sein, die eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hat.