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Der Begriff “Anspruchsberechtigter” ist einer der zentralen Begriffe aus der Familienzulagenregelung. Der
Anspruchsberechtigte ist jene Person, die das Recht auf die Familienzulagen begründet.
Können unter bestimmten Voraussetzungen als Anspruchsberechtigte in Frage kommen:
- Selbständige im Hauptberuf (Selbständige im Nebenberuf kommen nur in Frage wenn sie mindestens
dieselben Beiträge als Selbständige im Nebenberuf bezahlen)
- arbeitsunfähige Selbständige
- ehemalige Selbständige (bis zum letzten Tag des zweiten Quartals, das dem Quartal folgt, in dem
die Tätigkeit eingestellt wurde)
- Selbständige mit einer Weiterversicherung
- Selbständige die in Konkurs geraten sind
- Selbständige die ihrer Freiheit beraubt sind
- pensionierte Selbständige
- der überlebende Ehepartner eines Selbständigen
- Waisenkinder
Mehrere Anspruchsberechtigte
Mehrere belgische Kindergeldregelungen
Einfluß ausländischer
Kindgeldregelungen
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