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Ein arbeitender Gesellschafter ist ein Gesellschafter, die in einer Gesellschaft eine Tätigkeit ausübt, um das Kapital, das teilweise ihm gehört, Ertrag bringen zu lassen. Die Tätigkeit kann das Merkmal einer Geschäftsführung oder Verwaltung besitzen. Dies muss jedoch nicht unbedingt der Fall sein. Der arbeitende Gesellschafter muss nicht unbedingt Geschäftsführungsleistungen zu erbringen. Ab 1. Januar 1997 hat der Gesetzgeber den steuerlichen Begriff „arbeitender Gesellschafter“ abgeschafft und durch den Begriff „Unternehmensleiter“ ersetzt. Obwohl die Namensgebung verändert ist, bleibt die Versicherungspflicht bestehen.
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