|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Mindestpension für Selbständige
ist ein Fangnetz, das gewährleistet wird, wenn eine Laufbahn von mindestens 2/3 einer vollständigen
Laufbahn nachgewiesen werden kann. Auch Arbeitnehmerjahre zählen hierfür mit. Die Mindestpension darf nicht mit der Einkommensgarantie für Senioren verwechselt werden, für die keine Laufbahnanforderungen gelten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| © LISVS 2004 Haftungsausschluss Letzte Änderung Thu, Feb 24, 2005. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||