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Die Berufseinkünfte sind der Ausgangspunkt für die Berechnung der Beiträge
Der fällige Beitrag ist normalerweise ein Prozentsatz der Nettoberufseinkünfte. Dies sind die
Bruttoberufseinkünfte minus der Berufsausgaben, Berufssteuern und eventuellen Berufsverlusten, wie
entsprechend der Einkommenssteuergesetzgebung festgelegt.
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