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Das Honorar oder die Gage, die an einen Künstler bezahlt wird, unterscheidet sich vom Urheberrecht.
Das Honorar betrifft die materielle Verkörperung des künstlerischen Konzeptes. Es stellt die
Einkünfte dar, die aus der Realisierung des Werkes selbst oder aus dem Verkauf oder der Ausbezahlung
des eigenen Werks erworben werden. Es wird von den zuständigen Finanzämtern auf Basis von Artikel
20, 3. des alten Einkommenssteuergesetzes besteuert.
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