Diese Seite drucken
Arbeitsunfähige oder behinderte selbständige Anspruchsberechtigte
Unter arbeitsunfähigen oder behinderten Anspruchsberechtigten versteht man:
  • versicherungspflichtige Selbständige, die den Voraussetzungen zur Arbeitsunfähigkeit gemäß anwendbarer Gesetzgebung genügen

  • versicherungspflichtige Selbständige, die ihre Beschäftigung durch Krankheit oder Unfall eingestellt haben

  • versicherungspflichtige Selbständige, die gemäß Gesetzgebung über die Zuerkennung von Beihilfen an Behinderte eine auf der Grundlage dauerhafter Arbeitsunfähigkeit von mindestens 65 % berechnete Unterstützung erhalten

  • versicherungspflichtige Selbständige, die nur 1/3 oder weniger dessen verdienen können, was eine nichtbehinderte Person verdienen kann

  • versicherungspflichtige Selbständige, die bezüglich des Grades der Fähigkeit zur Selbsthilfe zu den Kategorien II, III oder IV gehören