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Für die Kinderzulagen wird von einer eheähnlichen Gemeinschaft gesprochen, wenn Personen:
- zusammen an der selben Adresse wohnen;
- keine Blutsverwandte oder angeheiratete Verwandte bis zum dritten Grad sind (also keine Eltern, Kinder,
Brüder, Schwestern, Großeltern, Onkel, Tanten);
- und gemeinschaftlich zu den Kosten des Haushalts beitragen.
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