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WIV
WIV ist die Abkürzung für Wirtschaftliche Interessensvereinigung.

Es handelt sich um ein Unternehmen mit unvollständiger Rechtspersönlichkeit, das Unternehmen die Möglichkeit bietet, eine juridisch unabhängige Interessensvereinigung zu gründen (für befristete oder unbestimmte Dauer), die zum Zweck hat, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu vereinfachen, zu rationalisieren und zu entwickeln.

Das WIV ist steuerlich transparent: Im Hinblick auf die Einkommenssteuer wird davon ausgegangen, dass es keine Rechtspersönlichkeit besitzt, sodass die Ergebnisse der Interessensvereinigungen nur als Gewinne oder Nutzen seitens der Mitglieder versteuert werden.

Diese Art der Gesellschaft kann durch Privaturkunde gegründet werden.