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EWIV ist die Abkürzung für Europäische Wirtschaftliche
Interessensvereinigung.
Genauso wie das WIV ist dies ein Unternehmen mit unvollständiger Rechtspersönlichkeit, das Unternehmen die Möglichkeit bietet, eine juridisch unabhängige Kooperationskörperschaft (für befristete oder unbestimmte Dauer) zu gründen, die zum Ziel hat, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu vereinfachen, zu rationalisieren und zu entwickeln. Der größte Unterschied zwischen den Rechtsformen ist, dass die EWIV die Körperschaften von verschiedenen Mitgliedsstaaten vereint, was prinzipiell beim WIV nicht der Fall ist. Das EWIV ist steuerlich transparent: Im Hinblick auf die Einkommenssteuer wird davon ausgegangen, dass es keine Rechtspersönlichkeit besitzt, sodass die Ergebnisse der Interessensvereinigungen nur als Gewinne oder Nutzen seitens der Mitglieder versteuert werden. Diese Art der Gesellschaft kann durch Privaturkunde gegründet werden.
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