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Die Begriffe “Verletzungen” und “Funktionsstörungen” werden im Rahmen der
Arbeitsunfähigkeit verwendet.
Beide Begriffe können der Einfachheit halber als “Gesundheitsschäden” zusammengefaßt werden. Es ist nicht ausdrücklich bestimmt, daß Ihre Arbeitsunfähigkeit die Folge des Eintretens oder der Verschlimmerung von Verletzungen oder Funktionsstörungen sein muß. Jedoch wird angenommen, daß es sich nicht ausschließlich um Verletzungen oder Funktionsstörungen handeln darf, die Sie bereits hatten, bevor Sie als Selbständiger zu arbeiten begannen. |
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| © LISVS 2006 Haftungsausschluss Letzte Änderung Mon, Feb 06, 2006. |
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