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Ein stiller Gesellschafter ist ein Gesellschafter, der sich darauf beschränkt, die Erträge des angelegten Kapitals zu ernten, ohne damit eine Berufstätigkeit auszuüben. Er oder sie ist kein Selbständiger und ist folglich nicht im Sozialstatut der Selbständigen versicherungspflichtig.
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| © LISVS 2004 Haftungsausschluss Letzte Änderung Mon, May 05, 2003. |
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