|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Einmal bei einem Sozialversicherungsfonds angeschlossen, ist der Selbständige verpflichtet, seinen Sozialversicherungsfonds rechtzeitig über Veränderungen zu informieren, die einen Einfluss auf seine Rechte und Pflichten als Selbständiger haben könnten.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| © LISVS 2004 Haftungsausschluss Letzte Änderung Mon, May 05, 2003. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||