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Die Weiterversicherung ist eine Überbrückungstechnik, wobei ein ehemaliger Selbständiger durch die freiwillige Bezahlung von Beiträgen bestimmte soziale Rechte für die Zukunft behalten kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Selbständige mindestens ein Jahr lang versichert war, und dass er seine selbständige Beschäftigung eingestellt hat. Im Prinzip kann man die Weitersicherung nur 2 Jahre lang überbrücken.
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| © LISVS 2004 Haftungsausschluss Letzte Änderung Mon, May 05, 2003. |
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