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KE Nr. 72

Der KE Nr. 72 oder der Königliche Erlass Nr. 72 vom 10. November 1967 über die Alters- und Hinterbliebenenrente der Selbständigen (BS. 14. November 1967) bildet den gesetzlichen Rahmen der Pensionsregelung für Selbständige. Er wurde selbstverständlich bereits mehrere Male abgeändert.