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Gen.mbH steht für Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Eine Gen.mbH wird mittels einer notariellen Urkunde gegründet. Die Gesellschafter sind nur für die Höhe ihrer Einlage verantwortlich. Sie können also einfach ein- und austreten.
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| © LISVS 2004 Haftungsausschluss Letzte Änderung Fri, Feb 13, 2004. |
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