Diese Seite drucken
Statut mithelfender Ehepartner Selbständige

Wenn Sie der gesetzlichen Annahme entsprechen, sind Sie als mitarbeitender Ehepartner seit 1. Juli 2005 verpflichtet, sich an das Maxi-Statut anzuschließen (außer für die Konkursversicherung).

Anmerkung: Die gesetzlichen Ehepartner und die Partner mit einem Lebensgemeinschaftsvertrag werden auf gleiche Weise behandelt.

 

Ausnahmen


Beitragsberechnung
Werden Sie später als Paar mehr oder weniger Pension bekommen?