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Verwendung des Beitragsaufkommens
Nach Abzug der Verwaltungskosten für das LISVS wird das Beitragsaufkommen prioritär für die Finanzierung des Sozialstatuts der Selbständigen verwendet. Hierzu wurde ein bestimmter Betrag an Einnahmen im Haushalt vorgesehen.
Die Mehreinnahmen werden zwischen der Selbständigen- und der Arbeitnehmerregelung verteilt.