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Nach Abzug der Verwaltungskosten für das LISVS wird das Beitragsaufkommen prioritär
für die Finanzierung des Sozialstatuts der Selbständigen verwendet. Hierzu
wurde ein bestimmter Betrag an Einnahmen im Haushalt vorgesehen. Die Mehreinnahmen werden zwischen der Selbständigen- und der Arbeitnehmerregelung verteilt. |
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| © LISVS 2012 Haftungsausschluss Letzte Änderung Wed, Aug 01, 2012. |
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