Jedes Jahr müssen Sie dem LISVS via elektronischem Weg bestimmte Daten über das dem Beitragsjahr
vorangegangene Jahr mitteilen:
- die Identitätsdaten der Person, die ein öffentliches Mandat ausübte:
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- für die natürlichen Personen: Name, Vorname und Nummer des Nationalregisters
- für die juristischen Personen: Name und Unternehmensnummer
- die Identitätsdaten (mit Unternehmensnummer) der vertretenen Einrichtung
- den Bruttobetrag der Vergütungen, die in besagtem Jahr für das Mandat gewährt wurden,
selbst wenn der Betrag unter dem Freibetrag liegt
- die Periode, auf welche die Ausübung des Mandats sich bezieht
Die Daten sollen spätestens am 30. Juni mitgeteilt sein.
Jetzt kann auch ein durch Ihre Einstellung bevollmächtigter Dienstleister oder bevollmächtigtes
Sozialsekretariat die Erklärung eingeben.
Die jährliche Erklärung können Sie auf 2 verschiedene Weisen abgeben
anhand der geschützte Anwendung PMP-online:
- via der LISVS-Webseite: PMP-online
- via der Portalseite der sozialen Sicherheit
Verfahrensweise um auf die geschützte
Anwendung zugreifen zu können
Anleitung für den Gebrauch der Anwendung PMP-online:
Achtung! Die Einrichtungen die sich jetzt noch beim LISVS eintragen, müssen einen Tag
warten ehe Ihre Erklärung ab zu geben.
Fragen oder Probleme? Helpdesk Eranova (von 7.00 bis 20.00 Uhr):
Strafmaßnahme
Den Betrag des Jahresbeitrags legt das LISVS von Amts wegen fest , wenn Sie:
- keine Erklärung abgeben
- eine unvollständige Erklärung abgeben
- eine unrichtige Erklärung abgeben
Diese Festlegung von Amts wegen wird per Einschreibebrief zugestellt.
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