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Betrag des Beitrags
Der Beitrag beläuft sich auf den gesetzlich festgelegten Prozentsatz des Bruttobetrags
aller Vergütungen, die im vorangegangenen Jahr Ihren öffentlichen Mandataren gewährt wurden.
Der Prozentsatz beläuft sich auf:
Der jährlich zu zahlende Betrag wird nach Abgabe der Erklärung elektronisch mitgeteilt werden.
Freibetrag
- Der öffentliche Mandatar erhält eine Vergütung bis zu maximum 200 EUR:
die Einrichtung muss für diesen öffentlichen Mandatar keinen Beitrag zahlen.
Achtung! der öffentliche Mandatar soll trotzdem in der Erklärung erwähnt
werden.
- Der öffentliche Mandatar erhält eine Vergütung, die höher ist als 200 EUR:
Der von der Einrichtung zu zahlende Beitrag wird auf den Vergütungsteil, der 200 EUR übersteigt,
festgelegt.
Der Betrag von 200 EUR ist indexgebunden. Im 2012
beläuft der Betrag sich auf 230 EUR.
Zahlung des Beitrags
Der Beitrag muss vor dem 1. Juli eingezahlt sein. Als Zahldatum gilt der Tag,
an dem das Konto des LISVS kreditiert wird.
Steuerlich können diese Beiträge mit Sozialbeiträgen gleichgestellt werden.
Strafmaßnahmen bei Nichtzahlung
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