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Mindestpension

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Pension, die auf Basis der Berufseinkünfte berechnet wird, auf die Mindestpension für Selbständige erhöht werden.

Voraussetzungen

  • 2/3 einer vollständigen Laufbahn nachweisen:

    • Alterspension: Sie müssen  eine eigene Laufbahn nachweisen, die mindestens 2/3 einer vollständigen Laufbahn entspricht
    • Hinterbliebenenpension: Die Laufbahn Ihres verstorbenen Ehepartners muss mindestens 2/3 einer vollständigen Laufbahn entsprechen

Um zu prüfen, ob die Voraussetzung der 2/3-Laufbahn erfüllt ist, berücksichtigt man die Laufbahn als Selbständiger oder Helfer und die als Arbeitnehmer.

  • Die auf Basis der Mindestpension berechnete Pension ist höher als die Berechnung der Pension auf Basis der Berufseinkünfte.


Berechnung
Der Betrag der Mindestpension wird mit einem Bruch multipliziert, der mit der Laufbahn als Selbständiger oder Helfer übereinstimmt.
Achtung! Die Summe des Betrages Ihrer Pension als Selbständiger, die im Hinblick auf die Mindestpension berechnet wurde, und der Betrag Ihrer Pension als Arbeitnehmer darf eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Falls dies der Fall ist, wird die Mindestpension so viel als nötig reduziert.