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Künstler
Seit 1. Juli 2003 gibt es ein völlig neues Statut für Künstler.

Das neue Statut gilt nicht wie bisher nur für Schauspieler, sondern für eine breite Skala von sowohl schaffenden als auch ausführenden Künstlern.

Sie bleiben als Künstler für die Sozialsicherheit im Prinzip ein Arbeitnehmer. Durch die neue Regelung können Sie diese Annahme wiederlegen und sich als Selbständiger anschließen. Sie müssen in diesem Fall allerdings beweisen, dass Sie sozioökonomisch nicht von einem Auftraggeber abhängig sind.

Wenn Sie als Künstler unter den Geltungsbereich des Statuts der Selbständigen fallen, gilt die selbe Versicherungspflicht und Beitragspflicht wie für andere Selbständige.
Als Gegenleistung für Ihre Beiträge erwerben Sie eine Reihe von Rechten.



Für welche Künstler
Nachweis der sozioökonomischen Unabhängigkeit
Künstlerkommission
Teilweise Arbeitnehmer, teilweise Selbständiger
Arbeiten im Ausland
Arbeiten in der Pension