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Seit 1. Juli 2003 gibt es ein völlig
neues Statut für Künstler.
Das neue Statut gilt nicht wie bisher nur für Schauspieler, sondern für eine breite Skala von sowohl schaffenden als auch ausführenden Künstlern. Sie bleiben als Künstler für die Sozialsicherheit im Prinzip ein Arbeitnehmer. Durch die
neue Regelung können Sie diese Annahme wiederlegen und sich als Selbständiger
anschließen. Sie müssen in diesem Fall allerdings beweisen, dass Sie sozioökonomisch
nicht von einem Auftraggeber abhängig sind.
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| © LISVS 2004 Haftungsausschluss Letzte Änderung Tue, Feb 10, 2004. |
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