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PGmbH ist die Abkürzung von Personengesellschaft mit beschränkter Haftung.
In einer PGmbH sind die Gesellschafter nur für das Gesellschaftskapital haftbar.
Das Kapital ist in registrierten und nicht frei handelbaren Anteilen festgelegt. So wird verhindert, dass
Anteile ohne die Zustimmung der Mitgesellschafter in fremde Hände kommen können, und dass eventuell
der familiäre Charakter der Gesellschaft verloren gehen könnte.
Eine PGmbH wird durch notarielle Urkunde gegründet, und muss eine Reihe von buchhalterischen und administrativen
Verpflichtungen erfüllen.
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