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Als Selbständiger sind Sie im Prinzip verpflichtet, sich bei einer Sozialversicherungskasse anzuschließen.
Als mithelfender Ehepartner müssen Sie sich anschließen bei der Sozialversicherungskasse Ihres
Ehepartners.
Leistungversprechen
Anschlussfrist
Sie sollen sich bis spätestens zum Tag, an dem Sie Freiberufler werden bei einer Sozialversicherungskasse
anschließen. Wir raten Ihnen sich rechtzeitig bei einer Sozialversicherungskasse anzuschließen.
Wenn Sie sich zu spät anschließen:
- riskieren Sie eine Geldbuße von € 500 bis € 2.000;
- bekommen Sie eine Mahnung und werden Sie 30 Tage haben, um sich noch nachträglich anzuschließen.
Wenn Sie dies nicht tun, werden Sie von Amts wegen bei der Nationalen Hilfskasse angeschlossen
Zusätzliche Informationen zum Anschluß bei der Nationale Hilfskasse können Sie erhalten
in einem Regionalbüro in Ihrer Nähe.
Beitrittserklärung Selbständiger downloaden
Beitrittserklärung Mithelfender Ehepartner
downloaden
Anschliessungserklärung einer
Gesellschaft downloaden
Antrag auf Erlass des Jahresbeitrags zu Lasten der Gesellschaften downloaden
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