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Integration der kleinen Risiken
Zur Zeit wird im föderalen Parlament ein Gesetzesvorschlag besprochen, der die Integration der kleinen Risiken in die Pflichtversicherung "Gesundheitspflege" ab 1. Januar 2008 bezweckt.

Wenn der Vorschlag angenommen wird, werden die Selbstständigen die gleiche Abdeckung im Rahmen der Gesundheitspflege wie die Arbeitnehmer haben.

Insofern den Selbständigen ab 2008 gleiche Gesundheitspflegeleistungen wie die Arbeitnehmer garantiert werden, verliert die Zusatzversicherung "Kleine Risiken" ihren Sinn und wird daher von den Krankenkassen abgeschafft werden.

Die Sozialbeiträge werden dagegen leicht erhöht werden.  Aus der Beitragszahlung wird jedoch ein Anspruch auf automatische Rückzahlung im Rahmen der kleinen Risiken entstehen.