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Zur Zeit wird im föderalen Parlament ein Gesetzesvorschlag besprochen, der die Integration der kleinen
Risiken in die Pflichtversicherung "Gesundheitspflege" ab 1. Januar 2008 bezweckt.
Wenn der Vorschlag angenommen wird, werden die Selbstständigen die gleiche Abdeckung im Rahmen
der Gesundheitspflege wie die Arbeitnehmer haben.
Insofern den Selbständigen ab 2008 gleiche Gesundheitspflegeleistungen wie die Arbeitnehmer garantiert
werden, verliert die Zusatzversicherung "Kleine Risiken" ihren Sinn und wird daher von den Krankenkassen
abgeschafft werden.
Die Sozialbeiträge werden dagegen leicht erhöht werden. Aus der Beitragszahlung wird
jedoch ein Anspruch auf automatische Rückzahlung im Rahmen der kleinen Risiken entstehen.
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