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Wenn Sie im Rahmen einer Gesellschaft beruflich tätig sind,
ergeben sich verschiedene Verpflichtungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit.
Sie müssen:
Der Geschäftsleiter einer Gesellschaft wird als Selbständiger
betrachtet. Demzufolge muss er auch Beiträge bezahlen. Man spricht hier auch von dem Mandatarbeitrag.
Wenn eine Gesellschaft als Rechtspersönlichkeit an der Verwaltung teilnimmt,
muss ein physischer Vertreter dieser
Rechtspersönlichkeit ernannt werden, der das Verwaltungsmandat übernimmt.
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