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Bezahlung des Gesellschaftsbeitrags im Gründungsjahr
  • Die Gesellschaft hat Rechtsfähigkeit erlangt in Januar, Februar oder März
    Der Gesellschaftsbeitrag muss vor 1. Juli dieses Jahres bezahlt werden.

  • Die Gesellschaft hat Rechtsfähigkeit erlangt ab 1. April
    Der Gesellschaftsbeitrag muss spätestens am letzten Tag des 3. Monats bezahlt werden, der dem Monat folgt an dem die Gesellschaft Rechtsfähigkeit erlangte.

    Beispiele
    • Die Gesellschaft erlangt Rechtsfähigkeit am 8. April 2006: Der Gesellschaftsbeitrag muss spätestens bis 31. Juli 2006 bezahlt werden.
    • Die Gesellschaft erlangt Rechtsfähigkeit am 14. November 2006: Der Gesellschaftsbeitrag muss spätestens am 28. Februar 2007 bezahlt werden.