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Permanente Freistellung

In einigen Fällen kann eine Gesellschaft von der Bezahlung des jährlichen Gesellschaftsbeitrages freigestellt werden, und dies ab dem Beitragsjahr, in dem sie sich in einer der folgenden Situationen befindet:

  • die Gesellschaft wurde bankrott erklärt
  • die Gesellschaft befindet sich im Zustand einer gerichtlichen Reorganisation
  • die Gesellschaft befindet sich im Begleichungszustand und diese Tatsache wurde im Anhang des belgischen Staatsblatt veröffentlicht

Die Gesellschaft kann ebenfalls freigestellt werden vom Beitrag des Jahres, wofür sie mittels eines Attestes, abgeliefert durch die Verwaltung der direkten Steuern (Abteilung Gesellschaften), beweist, dass sie während des vollständigen Kalenderjahres keine einzige Handels- oder bürgerliche Aktivität ausgeführt hat.